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Urkunden und Zeugnisse

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UNSER FACHGEBIET: URKUNDEN UND ZEUGNISSE

Wer in einem anderen Land arbeiten oder studieren will, wird oft aufgefordert, eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten vorzulegen: Abiturzeugnis, Meldebescheinigung, Arbeitszeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunde – die Palette ist breit gefächert. Auch für internationale Verträge oder Handelsregisterauszüge kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Als vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerinnen helfen wir Ihnen hierbei gerne weiter.

Was genau ist denn eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der Übersetzer mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung “richtig und vollständig” ist. Die können nur Übersetzer, die – nach Vorlage entsprechender Qualifikationen wie zum Beispiel Kenntnissen der deutschen Rechtssprache – vom jeweils zuständigen Landgericht ermächtigt wurden.

Die beglaubigte Übersetzung wird fest mit dem Ausgangstext verbunden. Ob hierbei das Originaldokument, eine beglaubigte Kopie oder ein einfacher Ausdruck erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Stelle ab, bei der Sie das Dokument vorlegen.

Original, beglaubigte Kopie, Apostille – was ist das denn alles?

  • Das Originaldokument ist das Dokument, das Ihnen von der jeweiligen Institution ausgestellt wurde – also z.B. die Geburtsurkunde, das Abiturzeugnis, etc. Oft werden diese Dokumente nur einmal ausgestellt. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, für die Übersetzung eine beglaubigte Kopie zu verwenden.
  • Auf einer beglaubigte Kopie wird mit Stempel und Unterschrift bescheinigt, dass der Inhalt der Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Dieser Stempel wird ebenfalls mit übersetzt. Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie z.B. bei einem Notar oder im Bürgeramt – Übersetzer dürfen keine beglaubigten Kopien anfertigen!
  • Mit einer Apostille wird bestätigt, dass der Unterzeichner eines Dokuments hierzu berechtigt ist. Im Falle einer von uns beglaubigten Übersetzung bestätigt das Landgericht Hannover mit einer Apostille, dass die jeweilige Übersetzerin durch das Gericht ermächtigt wurde und dass die Unterschrift mit der dort hinterlegten Unterschrift übereinstimmt. Sollten Sie eine solche Apostille benötigen, können wir diese gerne beim Landgericht für Sie beantragen. Wird eine Apostille für das Originaldokument oder die beglaubigte Kopie benötigt, müssen Sie die Apostille selbst bei der zuständigen Behörde einholen, die Apostille wird dann als fester Teil des Dokuments ebenfalls übersetzt.

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

  

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